Vertrauliche Anhörungen durch die unabhängige Aufarbeitungskommission des Bundes

Im Zentrum der Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs des Bundes stehen die vertraulichen Anhörungen von Betroffenen. Das sind Gespräche, die in einem sicheren und geschützten Rahmen (z.B. in einer Fachberatungsstelle) möglichst wohnortnah stattfinden und ca. zwei Stunden dauern. Sie können vor Ort oder im Videoformat stattfinden. Die Anhörungen werden von zwei Mitgliedern der Aufarbeitungskommission oder durch Anhörungsbeauftragte (z.B. Anwältinnen) durchgeführt. Während der Anhörung entscheiden allein die Anzuhörenden, was sie sagen möchten und was nicht. Es gibt kein Richtig und kein Falsch. Falls die Aufarbeitungskommission zu einem späteren Zeitunkt gerne einzelne Zitate aus der Anhörung verwenden möchte, wenden die Betroffenen schriftlich nach deren Einverständnis gefragt.

Sie sind selbst von sexuellem Missbrauch in der Kindheit oder Jugend betroffen, d.h. fanden die Taten vor dem 18. Lebensjahr statt? Oder Sie sind Zeitzeugin oder Zeitzeuge, zum Beispiel Erzieherin, Lehrer, Trainer oder Sozialarbeiterin? Die vertrauliche Anhörung ist eine Möglichkeit, wie Sie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs davon berichten können.

►Hier erhalten Sie Infos zum genauen Ablauf und wie Sie sich für eine Anhörung anmelden können.