Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch

Die rechtliche Basis bildet die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Die aktuelle Fassung erschien im ►Kirchlichen Amtsblatt Nr. 9 vom 15. August 2022.

Zur Verfolgung und Bearbeitung von Missbrauchsfällen hat der Bischof von Rottenburg-Stuttgart im Jahr 2002 die „Kommission sexueller Missbrauch“ (KsM) als beratendes und vertrauensbildendes Gremium eingerichtet. Das Statut der Kommission sexueller Missbrauch der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist im ►Kirchlichen Amtsblatt Nr. 12 vom 15. November 2023, S. 444- 447 verankert.

Darüber hinaus wurde im ►Kirchlichen Amtsblatt Nr. 4 vom 15. Februar 2021, S. 95-101 die Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids veröffentlicht.

Unter folgendem Link finden Sie außerdem die ►kommentierte Rechtsammlung der Diözese Rottenburg-Stuttgart zum Umgang mit sexuellem Missbrauch. Ziel der Rechtssammlung ist es, Rechtsanwender:innen und -interessierten eine Sammlung des in der Diözese Rottenburg-Stuttgart geltenden Partikularrechts zur Verfügung zu stellen. Ausgewählte Normkomplexe wurden durch vorangestellte Einführungen theologisch wie rechtlich erschlossen und zentrale Dokumente detailliert kommentiert. Die Rechtssammlung soll Rechtsanwender:innen als Hilfestellung in der Praxis dienen.

Rechtliche Grundlagen zur Prävention

Die rechtliche Basis unserer Arbeit bildet die
Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
(veröffentlicht im ►Kirchlichen Amtsblatt Nr. 4 vom 16. März 2020).

Sie ersetzt rückwirkend zum 1. Januar 2020 die Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 4. November 2019 (KABl. 2019, Nr. 12, S. 454–458).

Im ►Kirchlichen Amtsblatt Nr. 8 vom 15. Juni 2021, S.220-238 sind folgende Ausführungsbestimmungen zur Anwendung der Rahmenordnung gesetzlich verankert:

  • Selbstauskunftserklärung
  • Verhaltenskodex der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur Prävention von sexuellem Missbrauch
  • Musterschutzkonzept für (Gesamt)Kirchengemeinden in der DRS

Diese stehen im Bereich ►Materialien zum Download bereit.

 

Die Präventionsordnung verlangt von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Näheres regelt ein Bischöfliches Gesetz:

Außerdem regelt ein Bischöfliches Gesetz, dass alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die für Kinder und Jugendliche sowie für schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene verantwortlich sind, verpflichtend über sexuellen Missbrauch und Präventionsmöglichkeiten fortgebildet werden sollen:

 

Für Beschäftigte in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (AVO-DRS-Vertrag) gelten die Regelungen, die von der KODA der Diözese beschlossen wurden:

 

Unter folgendem Link finden Sie außerdem die ►kommentierte Rechtsammlung der Diözese Rottenburg-Stuttgart für den Bereich Prävention. Ziel der Rechtssammlung ist es, Rechtsanwender:innen und -interessierten eine Sammlung des in der Diözese Rottenburg-Stuttgart geltenden Partikularrechts zur Verfügung zu stellen. Den Kommentar zum Thema Prävention schrieb die Präventionsbeauftragte Sabine Hesse.

Rechtliche Grundlagen zur Aufarbeitung

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, haben sich über das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verständigt und im April 2020 eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Diese gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland bildet die rechtliche Basis für die Aufarbeitung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Sie wurde im ►Kirchlichen Amtsblatt Nr. 2 vom 15. Januar 2021, S. 54-57 veröffentlicht.

Das Statut der Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese Rottenburg-Stuttgart finden Sie hier auf der Homepage der Kommission.

Unter folgendem Link finden Sie außerdem die ►kommentierte Rechtsammlung der Diözese Rottenburg-Stuttgart für den Bereich Aufarbeitung. Ziel der Rechtssammlung ist es, Rechtsanwender:innen und -interessierten eine Sammlung des in der Diözese Rottenburg-Stuttgart geltenden Partikularrechts zur Verfügung zu stellen. Zudem wurden ausgewählte Normkomplexe durch vorangestellte Einführungen theologisch wie rechtlich erschloßen und zentrale Dokumente detailliert kommentiert. Die Rechtssammlung soll Rechtsanwender:innen als Hilfestellung in der Praxis dienen.