Intervention: Sicher handeln bei Verdacht und Vermutung

Wenn eine Vermutung oder ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch geäußert wird, muss die Situation zügig und sorgfältig eingeschätzt werden. Sodann sind die Schritte zur Hilfe und Aufklärung gut zu planen und unter den Beteiligten abzustimmen, damit weiterer Schaden verhindert wird. Deswegen ist der Interventionsplan ("Notfallplan") ein zentrales Element im Schutzkonzept.

Wenn sich Betroffene anvertrauen, gelten diese allgemeinen Grundregeln.

Leitfaden für Kindertagesstätten

 

Für Kitas in der Diözese Rottenburg-Stuttgart wurde in einem verbindlichen Leitfaden das Verfahren beschrieben, das bei einem Verdacht auf Missbrauch durch Mitarbeitende zu beachten ist. Er dient als Hilfestellung für Träger und Fachkräfte, um Verantwortungen zu klären und Abläufe zu definieren. Damit sollen Handlungssicherheit und Professionalität erreicht werden – und somit ein verbesserter Schutz der Kinder in der Einrichtung.

Die Inhalte des Leitfadens lassen sich in weiten Teilen auch gut auf andere Bereiche der kirchlichen Arbeit übertragen.


►Download Leitfaden "Sicher handeln bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch Mitarbeitende"

Die Formulare im Anhang des Leitfadens sind auch elektronisch ausfüllbar und stehen hier zum Download bereit:

►Anlage 1: Dokumentation auffälliger Beobachtungen oder Erstgespräch über auffällige Beobachtungen
►Anlage 2: Beratungsgespräch mit der insoweit erfahrenen Fachkraft
►Anlage 3: Information an die Diözese über den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeitende
►Anlage 4: Anhörung der verdächtigten Person
►Anlage 5: Abschlussbericht an die Diözese über das Katholische Verwaltungszentrum

Formular für die Einrichtung: ►Wichtige Kontaktadressen auf einen Blick

Notfallplan für die Jugendarbeit

Für die Jugendarbeit hat das Bischöfliche Jugendamt/der BDKJ einen Notfallplan heraugegeben: ►Verfahren bei sexualisierter Gewalt durch Ehrenamtliche.