Musterschutzkonzept für (Gesamt-)Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Das ►„Kirchliche Amtsblatt“ Nr. 8 vom 15.06.2021 enthält eine Ausführungsbestimmung über die Erstellung von Schutzkonzepten für (Gesamt-) Kirchengemeinden.
Als verbindliche Grundlage und Hilfestellung für die Kirchengemeinden und Seelsorgeeinheiten wurde ein Musterschutzkonzept veröffentlicht, das die Mindeststandards enthält, also Formulierungen zu allen gesetzlich notwendigen Regelungen und Vorschläge für die übrigen Elemente, die bearbeitet werden müssen.
Das Muster basiert auf vielen Erfahrungen aus dem ►Pilotprojekt “Schutzkonzepte in Seelsorgeeinheiten”. Es wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben, z.B. wenn es neue rechtliche Bezüge oder wichtige neue Erkenntnisse gibt.
Zum Musterkonzept gehören etliche Anlagen (Formulare, Vorlagen, Checklisten …). Die jeweils aktuelle Version des gesamten Konzepts sowie alle Anlagen können Sie bei Materialien & Downloads herunterladen.
Bis zum 31.12.2024 mussten alle (Gesamt-) Kirchengemeinden in der Diözese ihr Schutzkonzept beschließen und über das jeweilige Dekanat bei der Stabsstelle Prävention zur fachlichen Prüfung einreichen. Besonders gelungene Konzepte haben wir ►hier verlinkt.
