Verhaltenskodex: Regeln der Zusammenarbeit

Damit Prävention wirksam werden kann, ist es notwendig, sich eindeutig gegen sexuellen Missbrauch und Grenzübergriffe zu positionieren und dies nach innen und außen deutlich zu machen. Klare Regeln bezüglich eines grenzachtenden Umgangs mit den anvertrauten Mädchen, Jungen und Erwachsenen geben eine größere Handlungssicherheit für alle Beteiligten.

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat einen Verhaltenskodex für verbindlich erklärt, der für alle gilt und zu unterschreiben ist. Diesen finden Sie bei den Materialien und Downlods. Mitarbeitende in der Arbeit mit „kleinen und großen“ Schutzbefohlenen verpflichten sich, die ihnen Anvertrauten vor Übergriffen zu schützen und ihre Rechte zu achten. Sie erklären sich zu Fortbildungen bereit und machen sich mit den Beratungsmöglichkeiten und Verfahrenswegen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vertraut. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Mitarbeitende, dass sie verstanden haben, dass der Dienstgeber bzw. die Einsatzstelle diesen Verhaltenskodex verpflichtend macht und sie verpflichten sich ihrerseits, für die Einhaltung des Verhaltenskodex in ihrer Arbeit mit Sorge zu tragen.

Wenn Verhaltensregeln gemeinsam für einen konkreten Arbeitsbereich entwickelt werden, wird Prävention besonders lebendig. Dann geschieht z.B. in einer Kita oder einer Jugendfreizeit Verständigung darüber, was die Beteiligten als Grenzverletzungen empfinden und welches Verhalten sie sich voneinander wünschen. So wächst die Kultur des achtsamen Miteinanders „von unten“.

Wichtig ist, dass Verhaltenskodex und Verhaltensregeln bekannt gemacht werden: Bei den Mitarbeitenden und bei den Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und deren Bezugspersonen, ebenso wie in der Öffentlichkeit. So können alle darauf hinweisen, wenn die Praxis nicht der Selbstverpflichtung entspricht. Verbesserungen werden möglich.