Wie geht die Diözese Rottenburg-Stuttgart mit sexuellem Missbrauch um?

Die Kommission sexueller Missbrauch (KsM) ist in der Aufklärung und Untersuchung von Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen und allen Bereichen der Diözese tätig. Sie nimmt von Betroffenen und Zeug:innen Hinweise auf sexuellen Missbrauch entgegen und hört sie an. Sie berät Bischof Gebhard Fürst, der diese Kommission bereits im Jahr 2002 berufen hat, sowie Verantwortliche vor Ort über notwendige und sinnvolle Maßnahmen im Umgang mit einem Verdacht.

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen der Kirche sind verpflichtet, mögliche Verdachtsfälle an die Kommission sexueller Missbrauch (KsM) oder unsere unabhängigen Ansprechpersonen►Elke Börnard, Theresa Ehrenfried und Daniel Noa direkt zu melden.

Die  Ansprechpersonen ebenso wie die Mitglieder der KsM nehmen Hinweise auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Verantwortungsbereich der Diözese entgegen und überprüfen diese. Der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist es ein Anliegen, betroffene Personen auf dem Weg zur Anerkennung bestmöglich zu unterstützen, Hilfestellung zu leisten und bei Bedarf zu begleiten. Informationen zum Ablauf der Gespräche finden Sie ►hier zum Herunterladen.
Nach Eingang eines Hinweises informiert die KsM unverzüglich den Bischof sowie bei Ordenszugehörigkeit die jeweilige Ordensleitung. Wenn Anhaltspunkte für einen begründeten Verdacht vorliegen, werden die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet.

 

    Die Kommission sexueller Missbrauch

    Die stimmberechtigten Mitglieder der KsM

    Vorsitzende
    Dr. Monika Stolz
    Monika.Stolz(at)ksm.drs.de

    Stellvertretender Vorsitzender
    Prof. Bernhard Sven Anuth
    Bernhard.Anuth(at)ksm.drs.de

    Unabhängige Ansprechperson und in der Arbeit mit Betroffenen erfahrene Person
    Elke Börnard
    Elke.Boernard(at)ksm.drs.de

    Unabhängige Ansprechperson und in der Arbeit mit Betroffenen erfahrene Person
    Theresa Ehrenfried
    Theresa.Ehrenfried(at)ksm.drs.de

    Unabhängige Ansprechperson und Jurist ohne kirchliche Anstellung
    Daniel Noa
    Daniel.Noa(at)ksm.drs.de

    Vom Diözesanrat benannte Person
    Gabriele Derlig
    Gabriele.Derlig(at)ksm.drs.de

    Psychiatrische Sachverständige
    Prof.in Dr. Renate Schepker
    Renate.Schepker(at)ksm.drs.de

    Vertreter des Betroffenenrats
    Sebastian Weh
    Sebastian.weh(at)ksm.drs.de

     

    Beratende Mitglieder der KsM

    Vom Diözesan-Priesterrat benannte Person
    Pfarrer Hubertus Freyberg
    Hubertus.Freyberg(at)ksm.drs.de

    Vertreter des Betroffenenbeirats
    Johannes Czaja
    Johannes.Czaja(at)ksm.drs.de
    Leiterin der Hauptabteilung Pastorales Personal
    Regina Seneca
    ksm-rseneca(at)ksm.drs.de

    Mit der Voruntersuchung beauftragte Berichterstatterin
    Melanie Weber
    ksm-meweber(at)ksm.drs.de
    Leiterin der Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz
    Sabine Hesse
    ksm-shesse(at)ksm.drs.de

    Mediendirektor der  Stabstelle Mediale Kommunikation
    Tobias Doepker
    TDoepker(at)bo.drs.de

     

    Das Vorgehen der Kommission nach Eingang eines Hinweises

    • Nach Eingang eines Hinweises findet ein Gespräch durch unsere Ansprechpersonen Theresa Ehrenfried oder Daniel Noa mit dem mutmaßlichen Opfer bzw. dessen Erziehungsberechtigten sowie auf Wunsch einer Vertrauensperson des Opfers statt.
    • Es folgt ein Gespräch mit der beschuldigten Person sowie auf Wunsch einer Vertrauensperson des Beschuldigten, sofern die Aufklärung des Sachverhaltes und die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde dadurch nicht behindert werden.
    • Sobald ein Anhaltspunkt für den Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen vorliegt, werden die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet, sofern das mutmaßliche Opfer nicht den Wunsch äußert, auf eine Weiterleitung zu verzichten. Sollte eine akute Gefährdungssituation vorliegen, dann wird die Meldung auch gegen den Willen der Betroffenenweitergegeben.
    • Es wird eine vom staatlichen straf- und zivilrechtlichen Verfahren unabhängige Untersuchung im Rahmen des kirchlichen Strafrechts durchgeführt.
    • Nach Abschluss der kirchenrechtlichen Voruntersuchung wird der Fall durch Bischof Fürst an die Glaubenskongregation gemeldet.
    • Der Bischof wird über alle Vorgänge lückenlos informiert. Nach Abschluss der Bearbeitung eines Falles legt die Kommission dem Bischof eine Empfehlung zur Entscheidung vor.
    • Nach Beendigung der Untersuchung gibt es die Möglichkeit für die Betroffenen, einen Antrag bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistung zu stellen. Diese wurde im Jahr 2021 von der deutschen Bischofskonferenz eingerichtet.
    • Nach Abschluss aller Verfahren gibt es die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch bei Bischof Fürst .

    Grundlagen der KsM- Arbeit

    Die rechtliche Basis der KsM Arbeit bilden folgende Texte:

    -  Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebededürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchichen Dienst der Diözese Rottenburg-Stuttgart

    - Statut der KsM (veröffentlicht im Jahr 2023)

    - Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids der deutschen Bischofskonferenz

    Nicht zuletzt hat sich die KsM im Jahr 2021 ein Selbstverständnis gegeben, das die Grundlagen ihrer Arbeit abbildet.

    Alle Texte sind unter Materialen und Downloads unter den ►Rechtlichen Grundlagen zu finden.

     

     

    Anträge auf Anerkennung des Leids

    Im Jahr 2020 hat die deutsche Bischofskonferenz die Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland herausgegeben, die sie ►hier herunterladen können.

    Des weiteren wurde von der deutschen Bischofskonferenz auch die Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids entwickelt und von Bischof Gebhard Fürst am 15.01.2022 für die Diözese Rottenburg-Stuttgart in Kraft gesetzt. Auch diese Ordnung können Sie ►hier herunterladen.

    Darin wurde festgelegt, dass seit Januar 2021 die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen der deutschen Bischofskonferenz über die Höhe materieller Leistungen der Anerkennung entscheidet.

    Auch Personen, die bereits vor dem 1.1.2021 einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt haben, können einen erneuten Antrag stellen.

    Der Antrag kann entweder bei dem Erstgespräch mit den Ansprechpersonen ausgefüllt, oder bei einem Folgeantrag von den Betroffenen selbst ausgefüllt werden. Selbstverständlich können Sie dabei auch Hilfe durch die Geschäftsstelle erhalten.

     

    Kontakt zur KsM

    Theresia Werner
    Geschäftsführung der Kommission sexueller Missbrauch

    Hausanschrift
    Bischöfliches Offizialat
    Geschäftsstelle der Kommission Sexueller Missbrauch
    Marktplatz 11
    72108 Rottenburg am Neckar

    Telefon: 0 74 72 / 16 97 83
    Fax: 0 74 72 / 16 98 37 83
    thewerner(at)ksm.drs.de

    Postanschrift
    Postfach 9
    72101 Rottenburg am Neckar

    Erreichbarkeit
    Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, 9-12 Uhr

    Vorsitz KsM

    Dr. Monika Stolz
    Vorsitzende der Kommission sexueller Missbrauch

    Hausanschrift
    Bischöfliches Offizialat
    Geschäftsstelle der Kommission Sexueller Missbrauch
    Marktplatz 11
    72108 Rottenburg am Neckar

    Telefon: 01 60 / 4 04 86 01
    Fax: 0 74 72 / 16 98 37 83
    Monika.Stolz(at)ksm.drs.de

    Postanschrift
    Postfach 9
    72101 Rottenburg am Neckar