Wie geht die Diözese Rottenburg-Stuttgart mit sexuellem Missbrauch um?
Die Kommission sexueller Missbrauch (KsM) ist ein Beratungsgremium des Bischofs und begleitet in dieser Funktion das gesamte Verfahren im Umgang mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bzw. schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener im Verantwortungsbereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Die KsM arbeitet auf Grundlage der Interventionsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie ihres Statuts.
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen in der Diözese sind verpflichtet, mögliche Verdachtsfälle entweder an die Kommission sexueller Missbrauch (KsM) oder unsere unabhängigen Ansprechperson ►Elke Börnard zu melden. Die unabhängigen Ansprechpersonen prüfen in Zusammenarbeit mit der Voruntersuchungsführerin Melanie Weber die Meldungen. Der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist es ein Anliegen, betroffene Personen auf dem Weg zur Anerkennung bestmöglich zu unterstützen, Hilfestellung zu leisten und bei Bedarf zu begleiten. Informationen zum Ablauf der Gespräche finden Sie ►hier zum Herunterladen.
Betroffene von sexuellem Missbrauch im Verantwortungsbereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart können einen Antrag auf Anerkennung des Leids stellen. Über die Plausibilität der Angaben entscheidet die KsM in nicht-öffentlicher Sitzung und gibt ihr Votum an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen weiter.
Außerdem berät die KsM den Bischof bzw. personalverantwortliche Personen vor Ort bei der weiteren Bearbeitung des Vorwurfs.
Die Kommission sexueller Missbrauch
Die stimmberechtigten Mitglieder der KsM
Vorsitzende
NN
Kirchenrechtler, der nicht im Diest der Diözese steht (stellv. Vorsitzender)
Prof. Bernhard Sven Anuth
Bernhard.Anuth(at)ksm.drs.de
Unabhängige Ansprechperson und in der Arbeit mit Betroffenen erfahrene Person
Elke Börnard
Elke.Boernard(at)ksm.drs.de
Vom Diözesanrat benannte Person
Theresa Miller
Theresa.Miller(at)ksm.drs.de
Psychiatrische Sachverständige
Prof.in Dr. Renate Schepker
Renate.Schepker(at)ksm.drs.de
Vertreter des Betroffenenrats
Sebastian Weh
Sebastian.weh(at)ksm.drs.de
Beratende Mitglieder der KsM
Vom Diözesan-Priesterrat benannte Person
Pfarrer Philipp Kästle
Vertreter des Betroffenenbeirats
Johannes Czaja
Johannes.Czaja(at)ksm.drs.de
Leiterin der Hauptabteilung Pastorales Personal
Regina Seneca
ksm-rseneca(at)ksm.drs.de
Mit der Voruntersuchung beauftragte Berichterstatterin
Melanie Weber
ksm-meweber(at)ksm.drs.de
Leiterin der Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz
Sabine Hesse
ksm-shesse(at)ksm.drs.de
Mediendirektor der Stabstelle Mediale Kommunikation
Tobias Doepker
TDoepker(at)bo.drs.de
Das Vorgehen der Kommission nach Eingang eines Hinweises
- Nach Eingang eines Hinweises findet ein Gespräch mit dem:der Betroffenen, ggfs. mit ihren Erziehungsberechtigten, statt. An diesem Gespräch nehmen eine der unabhängigen Ansprechpersonen Elke Börnard oder Theresa Ehrenfried und Frau Melanie Weber als Voruntersuchungsführung teil. Selbstverständlich steht es Betroffenen frei, eine Vertrauensperson zum Gespräch mitzubringen.
- Es folgt ein Gespräch mit der beschuldigten Person, sofern die Aufklärung des Sachverhaltes und die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde dadurch nicht behindert werden. Auch der:die Beschuldigte hat das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.
- Sobald ein Anhaltspunkt für den Verdacht auf sexuellen Missbrauch vorliegt, werden die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet, sofern der:die Betroffene dem nicht ausdrücklich widerspricht. Sollte eine akute Gefährdungssituation vorliegen, dann wird die Meldung auch gegen den Willen, aber mit Information der Betroffenen weitergegeben.
- Es wird eine vom staatlichen straf- und zivilrechtlichen Verfahren unabhängige Untersuchung im Rahmen des kirchlichen Strafrechts durchgeführt. Diese ruht bei Bedarf solange, bis die staatlichen Behörden ihre Ermittlungen abgeschlossen haben.
- Eine Voruntersuchung nach kirchlichem Recht wird eingeleitet, wenn ein lebender Kleriker der Diözese beschuldigt wird. Nach Abschluss der Voruntersuchung sendet der Bischof einen entsprechenden Bericht an das Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom.
- Betroffene, die im Verantwortungsbereich der Diözese Missbrauch erlebt haben, können über die Diözese einen Antrag bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistung stellen. Für die Beratung und Begleitung bei der Antragstellung stehen die Ansprechpersonen zur Verfügung.
- Auf Wunsch steht der Bischof für ein persönliches Gespräch mit Betroffenen zur Verfügung.
Grundlagen der KsM- Arbeit
Die rechtliche Basis der KsM Arbeit bilden folgende Texte:
- Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebededürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchichen Dienst der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Statut der KsM
- Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids der deutschen Bischofskonferenz
Alle Texte sind unter Materialen und Downloads unter den ►Rechtlichen Grundlagen oder in der Rechtssammlung der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu finden.
Anträge auf Anerkennung des Leids
Seit dem 01. Januar 2021 ist für die Entscheidung über eine finanzielle Leistung in Anerkennung des Leids die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zuständig, die von der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet wurde.
Anträge auf Anerkennung des Leids können über die Diözese Rottenburg-Stuttgart eingereicht werden.
Auch Personen, die bereits vor 2021 einen Antrag auf Anerkennung gestellt hatten, können einen (erneuten) Antrag stellen.
Grundlage für das Verfahren ist die entsprechende Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids, die Sie ►hier herunterladen können.
Sie erhalten Unterstützung für die Antragstellung bei den unabhängigen Ansprechpersonen oder auch bei der Geschäftsstelle der KsM.
In der Verfahrensordnung wird auch die Übernahme von Therapiekosten durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart geregelt. Bei Fragen hierzu können Sie sich ebenfalls an die unabhängigen Ansprechpersonen oder die Geschäftsstelle der KsM wenden.
Kontakt zur KsM
Theresia Werner
Geschäftsführung der Kommission sexueller Missbrauch
Hausanschrift
Bischöfliches Offizialat
Geschäftsstelle der Kommission Sexueller Missbrauch
Marktplatz 11
72108 Rottenburg am Neckar
Fon: 0 74 72 / 16 97 83
E-Mail: thewerner(at)ksm.drs.de
Postanschrift
Eugen-Bolz-Platz 1
72108 Rottenburg am Neckar
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag vormittags sowie in der Regel Dienstag und Mittwoch nachmittags
Vorsitz KsM
derzeit vakant
Stellvertretender Vorsitzender der Kommission sexueller Missbrauch
Prof. Dr. Bernhard Anuth
Bernhard.Anuth(at)ksm.drs.de
Hausanschrift
Bischöfliches Offizialat
Geschäftsstelle der Kommission Sexueller Missbrauch
Marktplatz 11
72108 Rottenburg am Neckar
Fon: 07472 169-783
Postanschrift
Eugen-Bolz-Platz 1
72108 Rottenburg am Neckar
