Personalauswahl und Personalentwicklung

Menschen, die sich haupt- und ehrenamtlich engagieren, prägen die Kirche, die an vielen Orten lebendig ist. Viele von ihnen übernehmen Verantwortung für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene oder auch für die Führung und Verwaltung von Gemeinden und Einrichtungen, in denen diese einen geschützten Ort finden sollen. Alle Mitarbeitenden müssen deshalb für ihre Aufgaben fachlich und persönlich kompetent sein.

    Folgende Weichenstellungen sind notwendig und hilfreich:

    • Die Person, die mitarbeiten möchte, stellt sich vor und wird im Gespräch über die vorhandenen Regeln und Vereinbarungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch informiert. Das Gespräch dient den Verantwortlichen u.a. dazu, sich einen Eindruck über die Haltung dieser Person im Hinblick auf Prävention zu verschaffen und ihre Eignung zu beurteilen.
    • Auch bereits eingesetzte Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sind unter dieser Hinsicht zu befragen.
    • Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 müssen die Verantwortlichen dafür Sorge tragen, dass keine Personen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig sind, die bereits wegen massiver Straftaten verurteilt wurden (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Menschenraub und -handel,  Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel oder Nachstellung). Deswegen müssen diese Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) vorlegen.
      Seit 01.01.2017 gilt dies auch für Mitarbeitende in der Arbeit mit behinderten Menschen (Bundesteilhabegesetz, §75 SGB XII, Art. 11).
    • Von den Mitarbeitenden ist darüber hinaus eine Selbstauskunftserklärung zu unterzeichnen, in der persönlich bestätigt wird, dass es noch keine entsprechenden Verurteilungen gab und dass er/sie die Leitung sofort darüber informiert, wenn gegen ihn/sie Ermittlungen wegen Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen eingeleitet werden.
    • Während des Einsatzes achtet die Leitung auf die Persönlichkeit und aktuelle Qualifikationen der Mitarbeitenden. Sie gibt regelmäßig konstruktive Rückmeldungen zur angemessenen Nähe und Grenzen in der Arbeit.

    Was zu tun ist

    • Personalauswahlverfahren prüfen
    • Leitfäden für Mitarbeitergespräche anpassen
    • Nötige Formulare und Unterlagen zur Einstellung vorhalten: Unterlagen zur Anforderung des erweiterten Führungszeugnisses, Selbstauskunftserklärung, Verhaltenskodex, Informationsschreiben zur Erklärung des Anliegens

    ►Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum erweiterten Führungszeugnis.

    Andocken an

    Mitarbeitergewinnung, Personalverwaltung, Ehrenamtskoordination, Personalentwicklung